Patienteninfos


Liebe Patienten, 


Ergotherapie wird in der Regel von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin (Facharzt/Fachärztin oder Hausarzt/Hausärztin) auf einem Ergotherapie Rezept oder einem Privatrezept verordnet. Falls sie Ergotherapie in Folge eines Arbeitsunfalls benötigen, erhalten Sie ein Rezept der Berufsgenossenschaft.

 

Dabei werden je nach Krankheitsbild und Ziel zwischen folgenden ergotherapeutischen Maßnahmen als Heilmittel gewählt:

  • Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
  • Motorisch-funktionelle Behandlung
  • Er­go­the­ra­peu­ti­sches Hirn­leis­tungs­trai­ning/neu­ro­psy­cho­lo­gisch orien­tier­te Be­hand­lung
  • Psychisch-funktionelle Behandlung


Zusätzlich kann bei Bedarf einmalig eine Beratung zur Integration ins häusliche und/oder soziale Umfeld stattfinden.

Privatpatienten:


Zwischen privat versicherten Patienten und der Praxis Ergo:team wird vor Therapiebeginn eine Honorarvereinbarung abgeschlossen. Darin verpflichten wir uns, die verordnete therapeutische Leistung zu erbringen, und der Privatpatient willigt ein, uns den vereinbarten Preis für die erbrachte Leistung zu zahlen. Die Rechnung kann anschließend bei der privaten Krankenversicherung zur Erstattung eingereicht werden. Leider haben wir auf die Höhe der Erstattung keinen Einfluss. Da die Behandlung von Privatpatienten nicht durch eine Gebührenordnung geregelt ist, sind wir als ergotherapeutische Praxis frei in der Preisgestaltung. Die mögliche Höhe der Gebühren wird jedoch in der GebüTh, der Gebührenordnung für Therapeuten, geregelt, die in unserer Praxis die Grundlage zur Abrechnung mit Privatpatienten bildet.

Da es uns am Herzen liegt, dass unsere Patienten nicht jede Privatrechnung klären müssen, sind unsere Privatsätze absolut fair und realistisch.

Terminvereinbarung:


Um Termine zu vereinbaren, rufen Sie uns nach Möglichkeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 14:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr an. In dieser Zeit ist unsere Rezeption besetzt. Sollten Sie uns einmal nicht erreichen, so hinterlassen Sie uns gerne eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter, damit wir Sie zeitnah zurückrufen können.

Wir bemühen uns, damit Sie möglichst schnell einen Ersttermin zur Befunderhebung bei uns in der Praxis bekommen.


Ihr erster Termin: 


Wenn Sie das erste Mal zu uns kommen, kommen Sie einige Minuten früher, damit wir die organisatorischen Dinge bereits erledigen können. Sie benötigen Ihre Ergotherapieverordnung sowie Ihre Versichertenkarte. Bei Ihrem Erstbesuch werden wir Ihnen einen Patientenbogen zum Ausfüllen geben, der uns bei der Befunderhebung unterstützt. 

Bringen Sie außerdem, wenn vorhanden, Arztberichte, Röntgenbilder, OP-Berichte etc., zur ersten Behandlung mit. Selbstverständlich sind wir an die Schweigepflicht gebunden und werden Ihre persönlichen Daten vertraulich behandeln (Siehe Datenschutz). Bei Behandlungen von Kindern und bei demenziellen Erkrankungen ist es zwingend erforderlich, dass ein*e Angehörige*r beim Aufnahmegespräch anwesend ist, um Schwierigkeiten und Ziele zu definieren.

Infos für Eltern zum Erstgespräch:


Falls es sich einrichten lässt, erfolgt das erste Gespräch ohne Kind, um über Stärken, Schwächen, aber auch Schwierigkeiten und Defizite sprechen zu können.


Für das Erstgespräch bringen die Eltern mit:

  • Nach Möglichkeit den Wunstdorfer Ergotherapeutischen Fragebogen für Eltern (Hier: Download) ausfüllen und zum ersten Termin mitbringen.
  • Alle Berichte (Physiotherapie, Arzt usw.) in Kopie
  • Vorsorgeheft
  • Zeugnisse (falls vorhanden) in Kopie

Terminabsage:


Sollten Sie leider nicht in der Lage sein einen vereinbarten Termin wahrzunehmen, so sagen Sie diesen bitte mindestens 24 Stunden vorher ab. Sie können uns hierfür eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Gerne vereinbaren wir dann mit Ihnen einen Ersatztermin. 


Wie jede Ergotherapiepraxis wird auch unsere Praxis nach einem Bestellsystem geführt. Die mit Ihnen vereinbarte Zeit ist nur für Sie reserviert. Bei einer kurzfristigen Terminabsage ist es uns daher meist nicht möglich, den Termin anderweitig zu vergeben. Die Kosten für Personal, Räumlichkeiten, etc. entstehen trotzdem. Daher behalten wir es uns vor, sofern es nicht zu einer rechtzeitigen Terminabsage kommt, Ihnen eine Ausfallgebühr in Höhe der Kosten der ausgefallenen Behandlung privat in Rechnung zu stellen